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„Die kaiserliche Notariatsordnung von 1512 sowie die Notarsordnung von 1871 sind nicht wegdenkbare Beiträge zur Rechtssicherheit in Europa.“

Agrarumweltrecht

Im Sinne der Unabhängigkeit

Die notarielle Tätigkeit gehört in den Bereich der vorsorgenden Rechtspflege. Hier geht es nicht um Streit. Vielmehr erlegt die Bundesnotarverordnung dem Notar besondere Neutralitäts- und Fürsorgepflichten gegenüber dem Rechtssuchenden auf. Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amts.
Als Notare beurkunden wir für Sie zum Beispiel Kaufverträge, Testamente, Eheverträge, Gesellschaftsverträge und Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügungen. Die Urkundsbeteiligten werden dabei in juristischen Fragen umfassend beraten.

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